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Geschrieben von Sille74 am 16.10.2022, 11:04 Uhr

Der ruf des Islams.

Ich persönlich habe weder etwas gegen den Muezzin-Ruf noch gegen Glockengeläut einzuwenden. Beides (!) "muss" aber nicht unbedingt erlaubt sein, um Religionsfreiheit zu gewährleisten. Und nur, weil an einem (geeigneten) Standort Glockengeläut möglich ist, muss deswegen nicht der Muezzin-Ruf an einem anderen (ungeeigneten) Standort erlaubt sein.

Was natürlich richtig ist, ist, dass mit gleichen Maßstäben gemessen werden sollte. Das wird es m.E. Aber auch. Aber da haben es natürlich neue Anlagen (egal, ob Kirche oder Moschee; nur werden halt eher Moscheen derzeit neu gebaut) schwerer. Was sich mal schon etabliert hat, ist halt da. Neues (egal, ob Gebimmel oder Muezzin) trifft halt eher auf Widerstand (sieht man ja auch am Kirchenglocken-Thread).

 
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