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Geschrieben von Lauch1 am 15.10.2022, 8:26 Uhr

Das sollte dann aber doch schon auf Gegenseitigkeit beruhen.

Ich kenne die genaue rechtliche Stellung in Deutschland nicht (wird aber ähnlich sein) , in Österreich ist sie klar:

„ Die Situation des Islams in Österreich ist insofern in Mitteleuropa einzigartig, als er den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts genießt und schon 1912 als Religionsgesellschaft anerkannt wurde.[1]“

Es ist aber umgekehrt in etlichen islamischen Ländern keineswegs so, dass andere Religionen ungestört ihren Glauben praktizieren können und diese Verquickung mit DITIP, die eben Bedenken schafft.

„ Anders als das Glockengeläut der Kirchen beinhaltet der Gebetsruf das islamische Glaubensbekenntnis und damit eine religiöse Botschaft. Wie viele andere religiöse Botschaften, wird dieses manchmal politisch genutzt und gelegentlich ideologisch missbraucht. Gebetsrufe in mehrheitlich nichtislamischen Ländern sind daher immer ein sensibles Thema. „

https://www.cicero.de/innenpolitik/muezzin-ruf-in-koln-ditib-zentralmoschee-erdogan-islamismus?amp

Beispiel Türkei

https://amp.dw.com/de/istanbul-eine-weitere-byzantinische-kirche-wird-moschee/a-54696682

https://www.juedische-allgemeine.de/juedische-welt/abstellkammer-in-cermik/?amp

 
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