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Geschrieben von Daffy am 15.10.2022, 9:21 Uhr

Das sollte dann aber doch schon auf Gegenseitigkeit beruhen.

> Anders als das Glockengeläut der Kirchen beinhaltet der Gebetsruf das islamische Glaubensbekenntnis und damit eine religiöse Botschaft.

Was kein Problem wäre, würde die Botschaft nicht auf ein Vakuum treffen.
Deine Links zeigen es doch deutlich - die ´Kirche` war seit langem ein Museum, die ´Synagoge` wurde gerade erst wieder als solche identifiziert, war also von der Gemeinde längst aufgegeben worden. Sofern der Staat für den Erhalt überhaupt zuständig ist, dann als Baudenkmal, nicht als Gotteshaus.

In der Türkei dürfen Kirchenglocken übrigens läuten.

 
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