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Geschrieben von Helene34 am 03.08.2017, 19:44 Uhr

Der italienische Verhaltenskodex ist rechtswidrig nach einem Gutachten des Bundestags

Diese Menschen begeben sich absichtlich in Seenot und begehen damit mindestens Nötigung. Weiterhin müssten sie für die Rettungskosten aufkommen. Außerdem müssten sie nach internationalen Recht in den nächsten Hafen gebracht werden und nicht 500km nach Italien.

 
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