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Geschrieben von Berlin! am 16.11.2019, 11:03 Uhr

Darauf läuft es sicher nicht hinaus

Weil das zwei völlig verschiedene Sachen sind.
Blutentnahmen bei Kindern zwangsweise gibt es nicht. Wenn, dann bei Erwachsenen und zwar zur Aufklärung von Straftaten Zwei völlig verschiedene Ausgangslagen und Zielrichtungen.
Blutentnahmen werden nur nach einen gewissen Verdachtsgrad angeordnet und dann auch nur von einer Richterin. Sprich: es ist etwas passiert und erst dann kann eine Blutentnahme zur Not (!) auch zwangsweise durchgesetzt werden.

 
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