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Geschrieben von bobfahrer500 am 27.11.2009, 14:23 Uhr

Bewaffnete Schwerverbrecher aus JVA Aachen ausgebrochen....

Nee, wer nach einem Ausbruch wieder eingefangen wird muß nur seine Reststrafe absitzen, es wird keine Strafe für den Ausbruch draufgelegt, ausser wenn auf der Flucht jemand Verletzt oder etwas beschädigt wird - dafür kann dann eine neue Verhandlung angesetzt werden. Ich kenne den Fall hier nicht, aber wenn jemand türmt ohne Sachbeschädigung und Körperverletzung bleibt nur die Reststrafe.

 
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