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Geschrieben von Lauch1 am 29.09.2016, 19:59 Uhr

Amokfahrt in Graz: vermutlich fällt heute das Urteil.

Das Problem war, dass ihn ein Gutachter als zurechnungsfähig beurteilt hat, ein weiterer als zurechnungsunfähig und der dritte ebenso.
Dann gibt es noch 2 waffenpsychologische Gutachten (eines zeitnahe zur Tat),von Beschuldigten selbst, die ihn Umbedenklichkeit bescheinigen (ihm wurde seine Waffe angenommen und er wollte sie wiederhaben).
So, wem folgen die Geschworenen? Als besonders gefährlich haben ihn alle Gutacher bescheinigt. Wenn er als unzurechnungsfähig, weil schizophren in eine Vollzugsanstalt kommt, kann er nach einigen Jahren als geheilt entlassen werden.

 
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