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von Miamo  am 23.08.2019, 9:54 Uhr

Alaaf S. tut mir irgendwie leid

Das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig... Von daher kann man ja noch hoffen, dass der arme Syrer, der ja seine Unschuld in den hiesigen GEZ-Medien beteuerte, nach den Wahlen, einen klassischen Freispruch erhält. Denn dann wird Berufung eingelegt und es wird vermutlich ein deutlich milderes Urteil fallen.

Ein Freispruch (wie von einigen gefordert) vor der Wahl, hätte sich verheerend auf das Wahlergebnis für die bürgerlichen Parteien ausgewirkt.

 
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