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Geschrieben von ursel am 28.09.2018, 20:14 Uhr

9 Monate ohne Bewährung

das kann ich grad nicht fassen. Unglaublich. Unser deutsches Rechtssysthem.
Nur weil sie im Hambacher Forst getrommelt hat.

https://www.rundschau-online.de/region/rhein-erft/kerpen/-zeichen-gegen-weitere-straftaten--aktivistin-aus-dem-hambacher-forst-verurteilt-31044480?dmcid=sm_fb

 
27 Antworten:

versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

Antwort von Ellert am 28.09.2018, 20:16 Uhr

Ich habe es nich verfolgt
aber trommeln erscheint mir nicht so körperverletztens oder hat sie das Teil jemand auf den Kopf gehauen ?

dagmar

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Re: versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

Antwort von ursel am 28.09.2018, 21:01 Uhr

" Das Gericht sah die Straftatbestände des Landfriedensbruchs und der Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an. Das Strafmaß sei schuldangemessen, solle aber auch „generalpräventiven Charakter“ haben und ein Zeichen gegen weitere Straftaten im Hambacher Forst setzen, sagte Richter Peter Königsfeld in der mündlichen Begründung des Urteils.
Die Angeklagte hatte selbst nichts geworfen, aber eine Gruppe von Aktivisten, die Böller auf Bundespolizisten warfen, „trommelnd unterstützt“, so Amtsgerichtsdirektor Joachim Rau. (fun)"

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Re: versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

Antwort von DK-Ursel am 28.09.2018, 21:13 Uhr

Hej!

So ganz werde ich daraus auch nicht schlau, wir waren weder dabei noch haben wir die genauen Prozeßakten und somit den genauen Tathergang.
Aber Unterstützung/Aufforderung/Beihilfe ist strafbar.
Kernntnis einer Stratat und nicht-Melden/Verhindern meines Wissens auch.
Wer trommelnd daneben steht, unterstützt eben eine Straftat und weiß von ihr.
Ich kann noch so sehr Sympathie für die Demonstranten haben:
genauso wenig habe ich aber, wenn Polizisten (so) angegriffen werden.

ich hoffe allerdings,d aß die Justiz auf dem rechten Auge nicht blind ist und diejenigen, die applaudierend danebenstehen und somit zu Straftaten von rechts auffordern, wenn Rechte gewalttätig werden, ebenso bestraft.

Gruß Ursel, DK

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Passend dazu heute bei uns in der Presse

Antwort von Hashty am 29.09.2018, 9:41 Uhr

(Bedarf keiner weiteren Worte)

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Re: 9 Monate ohne Bewährung

Antwort von Susanne.75 am 29.09.2018, 9:55 Uhr

Jeder darf sich in einem Wald setzen und trommeln.

Wer allerdings findet, dass zu einer Gruppe, die Böller auf Menschen wirft, zu gehören, diese durch sein Trommeln zu ermutigen und zu unterstützen und dem zuzustimmen, ein "sie saß doch nur im Wald und hat getrommelt" ist, der merkt echt die Einschläge nicht mehr.

Jeder darf demonstrieren und seine Meinung kundtun. gerne mit vielen sinnvollen Aktionen wie Blockaden und ähnlichem. Aber DAS waren nichts anderes als Krawallmacher und Verbrecher, die Menschen verletzen wollen. DAS rettet -nebenbei gesagt- keinen Wald und vernichtet die Akzeptanz der Demo in der Bevölkerung.

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Re: versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

Antwort von Pebbie am 29.09.2018, 10:37 Uhr

Man hätte statt das musikalisch zu begleiten auch versuchen können die anderen von der Tat abzuhalten, oder?

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Re: versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

Antwort von ursel am 29.09.2018, 12:00 Uhr

warum schwenkst du auf rechts? Es geht um die Tatsache dass man fürs Trommeln 9 Monate Gefängnis kassiert. Im Hambacher Forst gehts grad nicht um links oder rechts, Ursel.
Sondern um die Demonstration einer Staatsmacht, die demokratisches Feingefühl vermissen lässt. So viel Unterschied zur Türkei haben wir nicht, hier.

Das ist es, was die Leute aufbringt. Da muss ein Vergewaltiger erst mal schaffen. 9 Monate ohne Bewährung. Da muss er schon viel angestellt haben, so ungefähr.

Natürlich waren wir nicht dabei, vielleicht hat sie nur zufällig getrommelt und da waren die Steinewerfer. Vielleicht hat sie die Steinewerfer angefeuert, aber selbst wenn, ist es ein hartes Urteil.

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Re: genau das siehst du falsch

Antwort von cube am 29.09.2018, 12:20 Uhr

Sie wurde nicht für das Trommeln verurteilt, sondern wegen Landfriedensbruch und Beihilfe zu einer Straftat (vermutlich auch in Tateinheit mit Widerstand gegen die Staatsgewalt). Und wenn diese Aktionen auch noch in Körperverletzung endeten, hat sie an diesen Beitrag gehabt indem sie sich nicht von der Gruppe distanziert hat.

Das ist wieder ein typisches Beispiel dafür, wie gerne sich Menschen die Gesetze machen wollen, wie es ihnen passt. Du sympathisierst mit den Demonstranten und findest es in Ordnung, was sie tun. Würdest aber vermutlich, wenn auf deinem Grund und Boden demonstriert würde für eine Sache, die du nicht gut findest genau so verlangen, dass diese Demonstranten gefälligst entfernt werden.

Recht wird aber für alle gleich gesprochen und nicht so, wie man es selbst (oft in Unkenntnis der gesamten Umstände) gerade empfindet oder gerne hätte.

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Re: versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

Antwort von DK-Ursel am 29.09.2018, 12:36 Uhr

Herrje, Ursel --- wenn von "links" beifälliges/unterstützendes Trommeln zu einer Stratbegehung = Körperverletzung geahndet wird, darf ich wohl erwähnen, daß ich hoffe, daß Beifallklatscher von rechs sebenso bestraft werden, ohne daß Du gleich die altbekannte Hetze anfängst.
Zumal, und DAS füge ich erst jetzt hinzu, es von dieser Seite deutlich mehr gibt.

Das ist ähnlcih wie wenn ich sage, daß ein Kindesmöder aus Essen bitte-danke ebenso bestraft wie ein Kindesmörder aus Bamberg - oder so. Oder der Sympathisant der NBSU eben genauso beobachtet wird der der RAF oder ...

Man wird doch noch Parallelen und Vergleiche herstellen dürfen -- sonst steht ja alles nur noch im luftleeren Raum.
Nichts anderes tust Du ja auch, wenn Du Beifalltrommeln mit Trommeln im Walde gleichsetzt - falls Du es denn tust.
, Und all dies nun, zumal ich Körperverletzung gleich schlimm finde (und daran eigentich wohl auch keinen Zweifel ließ), sei sie von rechts oder links, islamistisch oder einfach nur kriminell bedingt!'
LIES doch mal und abstrahier auch mal ein bißchen, meine Güte!!!

Gruß Ursel, DK

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Re: gund noch was

Antwort von cube am 29.09.2018, 12:38 Uhr

mag sein, dass die Politik feinfühliger sein sollte - das berechtigt die Menschen aber nicht, die Polizisten, die ihren Job machen müssen (ohne ihre persönliche Meinung einfließen zu lassen) mit Steinen zu bewerfen. Wer dabei trommelnder Weise seine Unterstützung ausdrückt, hat aktiv am Geschehen teilgenommen und Körperverletzung unterstützt, mindestens aber nicht verhindert. Und das soll nicht bestraft werden? Ehrlich? Dann möchte ich mal sehen wie du reagierst, wenn du mit Steinen beworfen wirst und andere daneben stehen und die Werfer anfeuern.

Und die Vergleiche mit anderen Straftaten sind übrigens auch nicht so richtig treffend, weil jeder Fall Gott sei Dank für sich betrachtet wird und nicht in Relation zu anderen, damit überhaupt nicht in Zusammenhang stehender Situationen.

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Re: 9 Monate ohne Bewährung

Antwort von DK-Ursel am 29.09.2018, 12:40 Uhr

Ganz genau, Susanne.
Und so wie jeder beifall klatschen darf zu einem Konzert, zu einer Kundgebung odetr zu einer Rede, darf er es nicht, wenn Häuser angezündet werden, menschen darin (fast) verbrennen und (oder hetzjagden veranstaltet werden.
Das ist, wie Cube genau versucht hat, einmal mehr zu erklären, gleiches recht für alle.
Der Zusammenhang macht die Begründung aus - und genau der war ja auch von der trommlerin (auf der anderen Seite, wenn ich dann bei meiner Hoffnung blibben darf) auch von den Beifallkatschern ja beabsichtigt...
Ich trommele oder klatsche schließlich auch nicht,wenn Einbrecher bei jemandem einsteigen, dem ich gerade alles Schlechte der Welt gönne - oder etwa Ihr, die Ihr den Knall (der Böller u.a.) nicht hört?

Gru0ß Ursel, DK

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würdest Du das auch so locker sehen wenn sie anfeuerten auf Polizei zu schiessen ?

Antwort von Ellert am 29.09.2018, 14:08 Uhr

wenn eienr am Kindergartenzaun steht und Geschosse auf Kinder feuert und andere den anfeuern ?

dagmar

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Re: gund noch was

Antwort von DK-Ursel am 29.09.2018, 14:49 Uhr

Ja sicherwerden alle Fälle getrennt abgeurteilt und vorher betrachtet.
Gesetze aber werden nicht von Fall zu Fall neu gemacht.
Und ob dann einer von links trommelt oder von rechts Beifall klatscht:
der Effekt oder Straftatbestand ist da dann wohl sehr vergleichbar.

Gruß Ursel, DK

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Re: würdest Du das auch so locker sehen wenn sie anfeuerten auf Polizei zu schiessen ?

Antwort von dhana am 29.09.2018, 14:59 Uhr

Hallo,

ich weiß nicht, ich emfinde das Urteil trotzdem als sehr hart - gerade das ohne Bewährung.
Ich hab noch nie mitbekommen, das wenn Hooligans Schlägereien mit der Polizei anzetteln auch die, die Zuschauen und anfeuert verurteilt werden... da wird doch immer ganz genau auseinanderklamüsert wer wo welchen Schlag gegen welchen Polizisten gemacht hat.
Oder bei Schlägerein auf dem Oktoberfest...

Das Zuschauen, wegschauen, anfeuert nicht richtig ist kein Thema, das es bestraft wird auch kein Thema - aber ein Urteil ohne Bewährung? Wo oft genug jemand der der selber Handgreiflich wurde mit einer Bewährung den Gerichtssaal wieder verlassen kann?
Ich hätte eine Geldstrafe oder auch eine Strafe auf Bewährung durchaus angemessen empfunden, aber wirklich 9 Monate ins Gefängnis find ich für Trommeln und anfeuern nicht mehr angemessen, wenn man die Vergleiche dazu sieht. Wenn ich denke das z.B. Trunkenheit am Steuer mit Todesfolge mit Bewährungsstrafen belegt wird.
Da fehlt mir dann das Verständnis.

Gruß Dhana

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Re: versuchten gefährlichen Körperverletzung = trommeln ?

Antwort von Pippilotti am 29.09.2018, 15:00 Uhr

"Da muss ein Vergewaltiger erst mal schaffen. 9 Monate ohne Bewährung. Da muss er schon viel angestellt haben, so ungefähr."

Das ist dummes populistisches Geschwätz. Wenn jemand einer Vergewaltigung überführt wird ist das Strafmaß deutlich höher. Es muß aber nachgewiesen werden können, das ist oft das Problem.

Hört auf mit diesen verkürzenden Darstellungen, Leute, das schürt nur Empörung. Man muß nicht jedes Urteil gut finden, aber Justiz urteilt nicht nach Bauchgefühl oder Moral, sondern nach rechtlicher Faktenlage.

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Re: gund noch was

Antwort von cube am 29.09.2018, 16:11 Uhr

Das war auf den Vergleich trommeln / Vergewaltigung gemünzt.

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Re: würdest Du das auch so locker sehen wenn sie anfeuerten auf Polizei zu schiessen ?

Antwort von cube am 29.09.2018, 16:15 Uhr

Sie hat nicht wegen trommeln die Strafe bekommen. Sondern wegen landfriedensbruch und eben sozusagen Teilnahme/nicht eingreifen bei gefährlicher Körperverletzung. Ein Hooligans begeht bei einer Schlägerei keinen landfriedensbruch.

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Re: würdest Du das auch so locker sehen wenn sie anfeuerten auf Polizei zu schiessen ?

Antwort von dhana am 29.09.2018, 16:31 Uhr

Stimmt, er begeht keinen Landfriedensbruch - aber trotzdem ist es eine Straftat oder?
Wobei es auch genügend Urteile gibt, bei denen Hooligans zu Straftaten in Verbindung zu Landfriedensbruch verurteilt werden - immer dann wenn sie z.B. in Gaststätten randalieren.

Ich hab jetzt mal gegoogelt nach Urteilen bei Landfriedensbruch:

Angeklagter warf Schotterstein auf Polizeiauto

Der Angeklagte nahm am 2. Februar an einer Protestkundgebung gegen die Räumung teil. Nach dem Ende der Demonstration kam es zu gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte. Der Angeklagte beteiligte sich an diesen Ausschreitungen. Er nahm aus dem Gleisbett einer Straßenbahnlinie zwei Schottersteine. Einen der Schottersteine warf er aus ca. 8 Metern auf ein Fahrzeug der Bundespolizei. Dabei nahm er billigend in Kauf, dass das Fahrzeug beschädigt werden könnte. Den anderen Stein packte er in seinen Rucksack.
Bewährungstrafe

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter Sachbeschädigung (§§ 125, 303, 22, 23, 52 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Tiergarten_276-Ds-231-js-43711-8211_Steinewerfer-wegen-Landfriedensbruch-und-Sachbeschaedigung-strafbar.news11777.htm

Da hat sich also jemand beim Steinewerfen beteiligt, nicht "nur angefeuert" - und trotzdem Bewährungstrafe.

Ich darf also das Urteil als sehr hart empfinden und mein Gefühl das die Strafen in dem Bereich nicht immer so sind, war damit ja auch nicht falsch.
Ich find ja gar nicht falsch, das sie verurteilt wurde - nur die Strafe empfinde ich als sehr hoch.

Gruß Dhana

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Wenn Menschen andere Menschen zu Straftaten anfeuern,

Antwort von Falbala am 29.09.2018, 17:00 Uhr

oder diese anfeuern (verbal oder trommelnd), wenn sie welche begehen, sollen auch sie belangt werden.

Oder ist es nicht so schlimm, weil die Opfer Polizisten sind?

Das Urteil wäre hier einstimmig, wenn es um Rechtsradikale ginge, die andere Rechtsradikale beim Schmeißen von Böllern auf Asylantenheime trommelnd anfeuern.

Paradoxe Welt.

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Re: würdest Du das auch so locker sehen wenn sie anfeuerten auf Polizei zu schiessen ?

Antwort von Susanne.75 am 29.09.2018, 18:07 Uhr

Und wenn die Frau schon (wie leider oft üblich) in diversen Urteilen Bewährung auf Bewährung auf Bewährung bekommen hat? Sie wird nicht das erste Mal vor Gericht gestanden haben, denn dann wäre das Urteil definitiv anders ausgefallen.

Und irgendwann merken selbst die Richter, dass sich der Straftäter offensichtlich nicht bewähren will, sondern eine Bewährung als Freispruch empfindet.

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Re: Wenn Menschen andere Menschen zu Straftaten anfeuern,

Antwort von As am 29.09.2018, 20:02 Uhr

Ja genau, leider gab es da überhaupt kein Urteil. OK, sie haben nicht getrommelt, nur geklatscht.

Deswegen reibe auch ich mir verwundert die Augen.

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Re: würdest Du das auch so locker sehen wenn sie anfeuerten auf Polizei zu schiessen ?

Antwort von dhana am 29.09.2018, 20:20 Uhr

Begründung war aber nicht Wiederholungstäter, sonder „generalpräventiver Charakter“.

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Re: Wenn Menschen andere Menschen zu Straftaten anfeuern,

Antwort von DK-Ursel am 29.09.2018, 20:46 Uhr

Vorsicht, Vorsicht, diese Paralle bzw.den Wunsch nach deren Betsrafung habe ich oben bereits geäußert und wurde schon "zur Odnung gerufen"!

Ansonsten ist es eben auch,was ich auch schon oben schrieb und worauf sowohl Cuve als auch Pippilotta rauswollen:
Woir kennen die genauen Umstände nicht und so wird es verkürzt auf Trommeln im walöde.
In Wirklichkeit kann die Frau bereits mehrmals auf Bewährung wegen sowas verurteilt sein - oder wegen anderem?
In Wirklichkeit ist es eben auch und bes. der Landfriedensbruch, der zählt etc.

meine Tochter hatte als Schöffin mal einen einen Fall, wo sich junge Männer zum Prügeln: verabredeten.
Deswegen standen sie hinterher nicht vor Gericht, wohl aber, weil sie dies auf einer öffentlichen Sackgasse fernab jeglicher Zivilisation, aber blöderweise beobachtet von enem, Zeugen, gemacht hatten.

Nichts sieht verkürzt so aus, wie es wirklich war.
Dafür eben steht man auchvor gericht.

Und daß man nicht nach dem Bauchgefühl und dem Rechtsemfpinden des Volkes urteilen soll, dazu mußte neulich doch erst ein Minister zurückrudern, wenn ich mich richtig erinnere.
Gott sei Dank, kann ich da auch nur sagen.

Gruß Ursel, DK

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Re: 9 Monate ohne Bewährung

Antwort von Linchen83 am 29.09.2018, 21:01 Uhr

Ich war nicht dabei, möchte mir also kein Urteil zum Strafmaß erlauben...

Ich hoffe nur dass die hundertfach auf Video festgehaltenen, völlig unverhältnismäßigen und willkürlichen körperlichen Angriffe VON Polizisten AUF Aktivisten ähnlich hart geahndet werden. Ich rede nicht vom Zurückdrängen steinewerfender Mobs, sondern von friedlichen singenden Sitzblockaden, wo die Polizisten mit Schlagstöcken auf die Leute eindreschen und so hart an ihnen reißen (sie hatten sich aneinander gekettet), dass Arme ausgekugelt und Handgelenke gebrochen werden...

Wir wohnen in unmittelbarer Nähe und mein Mann bringt alle paar Tage mal ein paar Kanister Wasser und Hygieneartikel dort vorbei. Ist also in regem Kontakt mit den Leuten vor Ort. Und was da für Storys passieren die es nie NIE in die Tagespresse schaffen (die berichtet nämlich grundsätzlich sehr einseitig pro RWE), ist schon krass. Aktuell hat man um den Forst herum keinen Handyempfang weil die Polizei wohl Störsender aufgebaut hat. So viel zur Pressefreiheit...

Es ist jedenfalls einfach nur noch traurig...

Viele Grüße aus Hambach!

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Re: 9 Monate ohne Bewährung

Antwort von Sternspinne am 29.09.2018, 21:39 Uhr

Ich sehe das genauso wie du und glaube dir sofort, was du zu den Polizeiübergriffen erzählst.
Ähnliche Erlebnisse und Berichte kenne ich durchaus von Stuttgart 21 und vom G20 Gipfel.

Es ist wirklich traurig und unvorstellbar, dass das hier in Deutschland passiert.

Viele Grüße nach Hambach!

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Re: würdest Du das auch so locker sehen wenn sie anfeuerten auf Polizei zu schiessen ?

Antwort von Susanne.75 am 29.09.2018, 21:41 Uhr

Das ist der Auszug, der aus der Urteilsbegründung in der Presse steht. So eine Begründung ist aber seitenlang.
Bei jemandem, der noch keinerlei Vorverurteilungen hat, dürfte kein Richter mit so einem Urteil in der nächsten Instanz durchkommen.

Ich vermute auch mal, dass kein "unbeschriebenes Blatt" locker weitertrommelt, wenn eine Situation so eskaliert. Jeder normale Mensch Wäre geschockt von der Gewalt.

Wäre schön, wenn sich solche Urteile durchsetzen würden. Dann nutzen "diese" Leute ihr Demonstrationsrecht vielleicht wirklich mal wieder zur Meinungsäußerung und nicht aus Spaß an Krawall.

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Re: 9 Monate ohne Bewährung

Antwort von Malus am 30.09.2018, 15:21 Uhr

Es tut mir leid.
Normalerweise muss man sehr sehr viel tun um ohne Bewährung im Knast zu landen.

Du landest z.B.nicht im Gefängnis wenn Du jemanden verprügelst.

Die Tochter einer Freundin wurde monatelang gestalkt. Er hat ihr die Wohnung zertrümmert. Ihr aufgelauert.

Es gab eine "Ansprache "der Polizei für den Typ. Er läuft weiterhin rum. Sie ist in eine andere Stadt gezogen.

Ja. Hätte er doch bloß getrommelt der Schxxxxkerl. Dann wäre er weg gesperrt worden.

Super!Bin begeistert.

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