1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von azalee am 16.08.2005, 16:11 Uhr

Leider kein Anspruch ...

hallo Blume,

solange das Kind keine Ganztagesschule besucht, hat es keinen Anspruch auf einen Rücktransport nach weiteren, außerschulischen Aktivitäten. Auch ein Hort zählt dazu. Jedes Kind hat aber einen Anspruch auf eine sogenannte zeitnahe Abholung nach der Schule. Daher müsste es auch eine (je nach Bundesland auch kostenplfichtige) Betreuung bis zur nächsten Busfahrt nach offiziellem Schulschluß geben. Bei Euch also für die 5. und 6. Stunde. Das kostet bei uns etwa den halben KiGa-Beitrag pro Monat.

LG Azalee

 
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