1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von zschnecke am 31.01.2013, 17:04 Uhr

Bundeslandabhängig

NRW freie Schulwahl.

Aber:

Bei den Grundschulen ist die sogenannte Sprengelbindung aufgehoben.
Allerdings kann man ein Kind nur in der Grundschule anmelden, die innerhalb der Gemeinde/Stadt liegt.
Möchte man eine Schule außerhalb der Gemeindegrenze wählen muss man einen Antrag stellen und die nachhaltig begründen. Z.B. Nähe zum elterlichen Arbeitsplatz/Optimierung der Betreuung oder Betreuende Personen (Tagesmutter oder Großeltern) wohnen im Einzugsgebiet der Wunschgrundschule.

 
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