Geschrieben von zschnecke am 31.01.2013, 17:04 Uhr |
Bundeslandabhängig
NRW freie Schulwahl.
Aber:
Bei den Grundschulen ist die sogenannte Sprengelbindung aufgehoben.
Allerdings kann man ein Kind nur in der Grundschule anmelden, die innerhalb der Gemeinde/Stadt liegt.
Möchte man eine Schule außerhalb der Gemeindegrenze wählen muss man einen Antrag stellen und die nachhaltig begründen. Z.B. Nähe zum elterlichen Arbeitsplatz/Optimierung der Betreuung oder Betreuende Personen (Tagesmutter oder Großeltern) wohnen im Einzugsgebiet der Wunschgrundschule.
- Ganz blöde Frage... - Kuegelchen 31.01.13, 14:38
- Re: Ganz blöde Frage... - Seansmama 31.01.13, 14:41
- Re: Ganz blöde Frage... - noervzwoerg 31.01.13, 14:45
- Re: Ganz blöde Frage... - waschbaer 31.01.13, 14:50
- Re: Ganz blöde Frage... - noervzwoerg 31.01.13, 14:45
- Re: Ganz blöde Frage... - Pamo 31.01.13, 14:55
- Re: Ganz blöde Frage... - tweenky 31.01.13, 16:22
- Re: Ganz blöde Frage... - Himbaer 31.01.13, 16:51
- Bundeslandabhängig - Sailor 31.01.13, 16:56
- Re: Bundeslandabhängig - zschnecke 31.01.13, 17:04
- Re: Ganz blöde Frage... - Seansmama 31.01.13, 14:41
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