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Geschrieben von Charlie+Lola am 12.05.2017, 9:49 Uhr

und ich glaube, nachdem ich doch weiter gelesen habe.....das du es gar nicht verstehst

was ich da geschrieben habe. Ich glaube das ist das Hauptproblem.

"Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§ 6 Abs. 4 APO-S I).

Eine Regelung, nach der eine Beurteilung der Leistung nur dann möglich ist, wenn die Schülerin oder der Schüler an einer bestimmten prozentualen Mindestzahl von Unterrichtsstunden teilgenommen hat, besteht nicht."

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/Unterricht/Notengebung-Zeugnisse-Versetzung/FAQ06/index.html

Bevor ich in solche Gespräche gehe informiere ich mich selber sehr genau was geht und was nicht geht. Auch noch ein kleiner Tip von mir.

Die Schule kann, aber je nachdem wie sie es handhaben möchte, einen Amtsarzt hinzuziehen lassen. Ab einer bestimmten Fehlstundenanzahl, das entscheidet die jeweilige Schule selber.
Hier im Umkreis gibt es Schulen die ab 20 Fehlstunden im Halbjahr einen Amtsärtliche Untersuchung haben wollen. Das dürfen sie.

Was aber nicht heißt das es jede Schule so macht.

 
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