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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 16.09.2014, 13:44 Uhr

Lossagen würde diesbezüglich eh nix nützen

Bei Absicht magst Du Recht haben - aber dann sollte man vielleicht den Geisteszustand der Person prüfen lassen.

Doch wenn es halt versehentlich passiert

Was ich definitiv weiß, da erlebt: Ein Mensch darf sein Vermögen verschenken, auch an Hinz, Heinrich und den Bäcker am Eck. Da gelten dann zwar die bekannten Regeln bezüglich der Rückforderungsfristen, aber das ist ja eh kompliziert: Wenn der Beschenkte das Geld verballert hat, hat man u.U. Pech gehabt. Und wenn die Frist abgelaufen ist, sowieso.

 
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