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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 16.09.2014, 11:56 Uhr

Lossagen würde diesbezüglich eh nix nützen

Ich bezweifle sehr stark, daß die (sehr strengen) Regeln zum Ausschluß der Unterhaltspflicht bei Leena zutreffen.

Alleine die Tatsache, daß die Eltern das Geld verjubeln - für welchen Zweck auch immer - ist jedenfalls kein Grund. Zumal die Eltern sich ja so ganz grundsätzlich und allgemein um Leena gekümmert haben, als sie klein war. Zumindest habe ich nichts anderes gehört/gelesen bisher.

Ein Ablehnen der Unterhaltspflicht muß auch im Verhältnis zwischen Leena und ihren Eltern selber begründet sein. NICHT im (besseren? anderen? teureren?) Verhältnis zwischen den Eltern und Leenas Schwester.

 
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