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Geschrieben von Pamo am 16.09.2014, 8:31 Uhr

Korrektur

Es kommt auf den Zeitpunkt der Zuwendungen an. Wenn die Eltern 20 Jahre bevor sie pflegebedürftig werden, ihr Vermögen an eins von drei Kindern verschenken, dann ist das so. Die dürfen das.

Da können die Kinder mental "aufrechnen" was sie wollen.

 
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