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Geschrieben von Henni am 20.12.2013, 11:52 Uhr

Naja, die Mehrheit bestimmt das mit!

Rein theoretisch ist es ja so, dass die Elternversammlung diese Klassenfahrten beschließt, denn die Eltern müssen ja einverstanden sein. Somit hat die Mehrheit das abgesegnet und dann muss man halt auch mit wenns irgendwie zumutbar ist. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber grundsätzlich ist es eine PFLICHT für Schüler an Schulveranstaltungen teilzunehmen wenn nicht zwingenden Gründe dagegensprechen. Ein Kind das PANISCHE Angst vorm Auswärtsschalfen hat oder eine Mutter die panische Angst vorm loslassen haben werden da immer MIttel und Wege zur Nichtteilnahme finden. Die Polizei schleift da niemanden ins Schullandheim.

ABER: viele Schulen haben ein Schulprofil udn legt halt viele Dinge auch schon im Vorausf est UND viele Klassenfahrten MUSS man Jahre im Voraus buchen um da überhaupt dranzukommen. DANN stehen Eltern schon mal doof da und "erben" eine Klassenfahrt, die vor Jahren mal beschlossen wurde. Aber auch die müssen zu Beginn des Schuljahre nun mla auf der Tagesordnung stehen und Eltern müssen in dem Fall natürlich rechtzeitig informiert werden. ZUSTIMMEN müssen sie dann nicht, mitfahren muss das Kind dann aber wie gesagt trotzdem. "KEine Lust" finde ich inakzeptabel, sowohl als Mama wie auch als Lehrerin!

 
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