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von Jule9B  am 20.12.2013, 8:51 Uhr

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Wenn das im Schulprogramm verankert ist, ist die Teilnahme durchaus verpflichtend, da es eine schulische Veranstaltung ist genau wie ein Schulfest oder so. Außerdem werden die Klassenfahrten ja von der Schulkonferenz genehmigt, da sind ja auch Schüler- und Elternvertreter dabei! Also alles ganz statthaft.

Es gibt also, wie schon geschrieben wurde, im Grunde kaum Ausreden, wegen derer die Kinder nicht mitfahren können. Eigetnlich nur, wenn man just am Tag der Klassenfahrt krank wird. Wenn es aber so ist, geht das Kind in eine Parallelklasse und nimmt dort ganz normal am Unterricht teil. Wenn das Kind angemeldet ist zu der Klassenfahrt, dann kann es sein, dass eine bereits geleistete Anzahlung (an den Veranstalter, Unterkunft etc.) nicht zurück erstattet wird, wie bei jeder anderen gebuchten Reise auch. Das ist leider einfach Pech.

 
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