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Geschrieben von Pamo am 20.12.2013, 10:08 Uhr

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Ja, aussergewöhnliche Schultage können im Austausch mit einem regulären Schultag festgelegt werden. In NRW heißt das "disponible Ferientage/Ausgleichstage". Man kann nicht festlegen, dass das Kind an einem regulären Schultag nochmal um 18h verpflichtend antritt - zumal manch einer da vielleicht einfach nicht kann. Das mach ich auch gern freiwillig - man muss mich gar nicht belügen oder Druck machen.

 
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