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Geschrieben von Babsi2 am 14.03.2015, 14:09 Uhr

sieht anders aus

Doch, das kann schon sein, dass er 800 an die KK zahlt. Wenn man freiwillig in der GKV versichert ist, kann es so sein ( ob es in jedem Fall so geregelt ist, weiss ich nicht) dass der AN den vollen Krankenkassenbeitrag an die Krankenkasse überweist und der AG seinen Anteil zusätzlich im Gehalt mit verrechnet. Der Haken ist nur, dass der AG- Anteil gedeckelt ist, aber der Betrag der Bemessungsgrenze immer erhöht wird und der AN den Rest zahlt. Und dadurch kommen höhere Summen zustande. Also nicht 800 Euro nur für den AN, weil er in der Lohnabrechnung an anderer Stelle den AG- Anteil dazubekommt. Aber auch definitiv nicht nur 300 Euro.

 
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