Geschrieben von Ulli am 28.02.2015, 22:01 Uhr |
Rentenansprüche - Rentensplitting
Hi Ihr, kennt sich jemand von Euch mit Rentenansprüchen aus? Bekommt der überlebende Ehepartner im Rentenalter etwas von der Rente des Verstorbenen Partners, wenn beide Renten zu Lebzeiten etwa gleich hoch waren? Ab wann lohnt sich Rentensplitting? Viele Grüße!
Re: Rentenansprüche - Rentensplitting
Antwort von KKM am 01.03.2015, 8:40 Uhr
Ich kenne ein beamtetes Lehrerehepaar, beide haben immer gearbeitet.
Sie in der Grundschule, er am Gymnasium. Sie ist verstorben, er jetzt in Pension.
Er bekommt etwas von ihrer Pension, aber nur ganz wenig, nicht die klassische "Witwenrente".
Es scheint Pensionsobergrenzen zu geben.
Da seine eigene Pension recht hoch ist, wird nur gering aufgestockt.
Re: Rentenansprüche - Rentensplitting
Antwort von Benedikte am 01.03.2015, 9:40 Uhr
also, die Versorgungsanwartschaften weden nur bei einer Scheidung gerichtlich geteilt
ansonsten laeuft das, bei ungeschiedenen Ehen, ueber die Witwenrente
genaue Voruassetzungen zum bezug der Witwenrente muesstest Du googeln.
PS/ was ist denn Rentensplitting?
Benedikte
Re: Rentenansprüche - Rentensplitting
Antwort von Ulli am 01.03.2015, 10:50 Uhr
Hallo, danke es geht mir um Angestelltenrenten, nicht um Beamte. Soweit ich das Thema Witwen-/Hinterbliebenenrente verstehe, geht es im Rentenalter maximal ums Aufstocken, also wenn mein Mann alleine weniger Rente hätte als die Witwerrente von mir, dann bekäme er diesen fehlenden Anteil.
Rentensplitting habe ich noch nicht durchschaut. Hier steht es ganz gut: http://www.finanztip.de/rentensplitting/
Es könnte sich also lohnen, wenn eine Rente niedriger ist. Denn der geteilte Rentenanspruch ist vermutlich höher als die 25% oder 55% Prozent der kleinen/großen Hinterbliebenenrente. Viele Grüße!
Re: Rentenansprüche - Rentensplitting
Antwort von Emmi_Karamell am 02.03.2015, 10:47 Uhr
Also, das Thema ist sehr komplex und lässt sich nur schwer allgemein beantworten. Bei der Hinterbliebenenrente kommt es u.a. auf den Zeitpunkt der Heirat an. Berechnungsmodelle lassen sich auch am besten mit halbwegs konkreten Zahlen machen.
Ob ein Rentensplitting Sinn macht lässt sich ebenfalls nur mit konkreten Daten klären.
Am besten, beide Parter lassen sich zunächst eine Rentenauskunft aus dem geklärten Konto von ihrem jeweiligen Rentenversicherungsträger erteilen und machen dann mit diesen Unterlagen einen Beratungstermin bei der örtlichen Rentenberatungsstelle. Die Beratungen sind gebührenfrei, aber die Termine haben teilweise eine längere Vorlaufzeit.
@Emmi_Karamell
Antwort von Ulli am 03.03.2015, 21:07 Uhr
Danke für den Tipp mit der Rentenberatung. Wir zahlen dann erstmal weitere zehn Jahre ein und fragen dann bei der Rentenberatung. Denn ich habe schon irgendwo gelesen, dass für das Splitting beide Partner mind. 25 Jahre eingezahlt haben müssen.
Warnung vor Teilzeit, Beurlaubungen etc.
Berufserfahrung pflege
Ich würde gern Stunden reduzieren, aber weiß nicht, wie ich das machen soll....
Kündigungsschreiben und -fristen
Nach 8 Wochen wieder VZ arbeiten, Gleichgesinnte?
Elternzeit am Stück nehmen?
Kündigung
Qualifizierte TZ-Arbeit unter 25 Std für Akademiker
Ist von euch jemand Thermomix-Berater? Ist der Job "familientauglich"?