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Geschrieben von EHelmle am 12.07.2013, 21:55 Uhr

Wo beginnt Beamtenbestechung?

wer sich mit sowas in der tiefe beschäftigt hat einfach zu viel zeit. zahl nichts, fertig. dein sohn wird schon rückgrat genug haben die forderung abzuwimmeln. wenn nicht, kann du ja noch zusätzlich anrufen. geht sicher schneller als stundenlange threads hier im forum

 
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