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Geschrieben von Butterflocke am 12.07.2013, 17:11 Uhr

Wo beginnt Beamtenbestechung?

Ob man das darf oder nicht, wäre mir wurscht (wenn mir ein Lehrer viel bedeutet und man ihm viel zu verdanken hat, dann gibt es auch gern mehr. Bestechung fällt flach, denn niemand hat mehr etwas davon....).

Und die Lehrerin, auch wenn sie doof war, kann ja nichts dafür, dass sich jemand dazu berufen fühlt, ihr ein u.U. vielleicht wirklich nicht ganz angemessenes Geschenk zu machen.

Wurmen würde mich, wenn überhaupt, das überschießende Engagement eines Elternteils/des Elternbeirates in der Hinsicht. Ich mag aber die Sorte "hoch engagiert und zu jedem Event mit 5 Supertorten flitzend" generell nicht sonderlich.

Daher würde ich schwanken zwischen der provokativen Zahlung von 2 Euronen, weil mir die Lehrerin einfach nicht mehr wert war und ich gleichzeitig klarstellen möchte, dass sich eine Summenvorgabe keinesfalls gehört.....ODER aber einer kommentarlosen Spende von 5 Euro, damit Ruhe ist im Karton und damit ich meine Nerven nicht unnötig strapaziere.

Denn, fiammetta....WERT ist es das ganz sicher in keinem Fall!

 
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