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Geschrieben von lotte_1753 am 01.06.2016, 17:25 Uhr

steht das im Lueth-Urteil?

Sorry, aber das ist nicht richtig.

Das 6-jährige Kind ist "nicht verantwortlich". Der Gesetzgeber macht ihm also keinen Schuld- oder Unrechtsvorwurf. Und es ist selbstverständlich auch keine Sachbeschädigung.

Es erstaunt mich immer wieder, mit welchem Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit Du hier Rechtsthemen angehst, obwohl Du ganz erkennbar kein jur. Staatsexamen hast.

 
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