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Geschrieben von SDA am 01.06.2016, 14:42 Uhr

Aaaalso...

Wir haben aber deliktunfähige Kinder in der Versicherung und die Versicherung müsste es dann zahlen. Eben weil wir nicht wollten, dass unsere Kinder etwas machen und der Geschädigte Pech hat.

Und die Oma oder das Kind hätten eben kein Pech, weil mein Sohn da ganz klar Schuld hätte. Das würde die Versicherung dann auch problemlos bezahlen.

Es geht um die Mitschuld von falsch geparkten Autos die bis 100% geht, je nachdem wie sehr die Autos andere Verkehrteilnehmer behindern. Wenn ein Auto also genau wie alle anderen Autos in der Straße parkt, nur eben im absoluten Halteverbot, dann behindert es das Kind ja nicht mehr wie die richtig geparkten Autos. Dann zahlt die Versicherung auch alles.

Hier hat das Auto aber den kompletten Bürgersteig blockiert und das direkt nach einer Kurve, wo niemand mehr hätte reagieren können. Da waren vielleicht 1- 1,5m nach der Ecke bis zur Tür.

Da gibt es wohl auch mehrere Urteile zu. Hab mal gegoogled.

https://www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-und-urteile/1061544-44852-4b45b0a5.html

http://www.focus.de/auto/ratgeber/gerichtsurteil-falschparker-zahlen-schaden-selbst_aid_444064.html

Und wenn er eine Mitschuld hat oder die gesamte Schuld bekommt, könnten wir eben auch Schmerzensgeld bekommen, laut Anwalt.

 
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