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Geschrieben von EarlyBird am 01.06.2016, 20:51 Uhr

Du weißt natürlich schon genau, was der Mann da au wollte, nicht?

Zitat: "Dein "BOAH NEE!" kannst Du Dir sparen. Aber das ist vielleicht der hysterische Mütterreflex, der dann greift und es nicht mehr erlaubt, die einzelnen Dinge scharf und vor allem nüchtern auseinanderzuhalten."

=> Dazu sage ich BOAH NEE!!

Erstens ist das Quatsch was du erzählst und zweitens finde ich solche "bescheuerten" Kommentare wie von dir eben extrem nervtötend und anstrengend.!

Rechtfertigungsgrund: Hätte er etwas z.B. Be- oder- Entladen (vielleicht sogar mit Sondergenehmigung), so hätte er es um die Kurve via bspw. Warndreieck (Warndreieck ist >>Überraschung< < : als Warnung gedacht - wäre in diesem Fall angemessen wie ich finde) kennzeichnen müssen.

Hätte er, wie du (vorhin) sagst Erste Hilfe leisten müssen (du meinst er fährt rückwärts raus und muss sofort rausspringen, da er den Onkel vom Dach stürzen sieht oder so ähnlich.? Komisch das bzgl. des Erwachsenen nur Spekulationen zu seinen Gunsten angestellt werden, beim Kind hingegen wird der Teufel an die Wand gemalt..!) wäre es in diesem Sonderfall zu prüfen inwieweit er z.B. die Autotüre schließen hätte müssen oder ein Stück zurück in die Einfahrt vorfahren hätte müssen.

Wir hier in diesem Forum entscheiden das sicherlich nicht.!
Dennoch hätte er vermutlich, wie bei jedem anderen Unfall auch vorerst ein Warndreieck aufstellen müssen.!

 
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