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Geschrieben von emilie.d. am 01.06.2016, 21:19 Uhr

Du weißt natürlich schon genau, was der Mann da au wollte, nicht?

Auch ein Ersthelfer muss sein Fahrzeug so abstellen, dass er damit niemand anders gefährdet. Es bringt niemandem etwas, wenn er einem Unfallopfer hilft und dadurch, dass der Gehweg zugeparkt wird, Fußgänger auf die Straße wechseln und vom Verkehr erfasst werden. Oder 5m Mindestabstand zur Kreuzung nicht eingehalten wird und dadurch ein Unfall provoziert wird. Lernt man in jedem Erste Hilfe Kurs.
Wäre das Kind schon 7 würde sich lediglich ändern, dass dann bei Verschulden des Kindes die Haftpflicht einspringen würde, selbst wenn diese normal nicht deliktunfähige Kinder einschliesst. Für die Schuldfrage selbst ist das unerheblich. Der Fahrer hat sogesehen zwei Probleme. Er muss erstens nachweisen, dass das Kind den Unfall verschuldet hat. Und zweitens, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, da das Kind deliktunfähig ist und er nur in diesem Fall die Eltern belangen kann. Halte ich beides für mehr als zweifelhaft in diesem Fall.

 
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