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Geschrieben von Ralph am 01.06.2016, 15:41 Uhr

Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Nur weil das Kind und die Eltern möglicherweise nicht BELANGT werden können, heißt das noch lange nicht, daß sich das Kind im Recht befindet. Es kann eben nur nicht haftbar gemacht werden für den Unsinn, den es anstellt. Rechtlich ist es übrigens auch eine Sachbeschädigung. Einzig und allein das Alter schützt es vor allem, nicht sein Verhalten! Das bitte streng auseinanderhalten.

Ralph

 
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