Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von lotte_1753 am 01.06.2016, 18:43 Uhr

die waren aber 7!

Dann ist das falsch wiedergegeben. Kinder unter 7 sind nicht deliktsfähig. Erst wwischen 7 und 10 im Straßenverkehr bedingt deliktsfähig. Es gibt in der Juristerei viele graue Bereiche. Aber nicht hier. Wirklich und ehrlich nicht. (Ebensowenig wie es eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht gibt.)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.