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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 16:31 Uhr

Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Nun ja, das nächste Mal fährt das Kind halt mit nicht angepasster Geschwindigkeit über eine nicht einsehbare Einfahrt - auch da folgt es dem Verlauf des Bürgersteiges - und wird seinerseits von einem Auto umgenietet. Aber das ist ja sicher okay, schließlich wäre es lebensfremd, dem Kind zu erklären, daß es vor einer Einfahrt die Geschwindigkeit anpassen soll.

Das war bei uns immer die Geschichte: Zwischen unserem Haus und dem Kindergarten bzw. der Schule sind sechs schwer bis gar nicht einsehbare (Garagen-)Ausfahrten. Wenn das Kind auf dem Dreirad, dem Roller oder dem Laufrad da nicht die Geschwindigkeit anpasst, ist halt das Kind hinüber und nicht nur so eine blöde Autotür. Da kann der Autofahrer Schuld sein, bis er blau anläuft - ich habe nix davon, wenn auf dem Grabstein meines Kindes steht: "Es hatte Vorfahrt!"

Lebensfremd? Nein, überlebensnotwendig!

 
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