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von SchwesterRabiata  am 01.06.2016, 15:55 Uhr

Du weißt natürlich schon genau, was der Mann da au wollte, nicht?

Eine Ordnungswidrigkeit, die zu der Verletzung eines anderen Menschen führt, ist aber anders zu bewerten. Ein Fußgänger, der über eine rote Ampel geht, begeht auch nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt ist das dann auch unrelevant?

 
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