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Geschrieben von lotte_1753 am 01.06.2016, 14:59 Uhr

da geht jetzt aber einiges durcheinander

1. Das Kind ist nicht deliktsfähig. Punkt.

2. Du hast (wohl) keine Aufsichtspflichtverletzung bzw. das ist fast unmöglich für den Gegner nachzuweisen.

3. Ihr könnt den Unfall eurer Versicherung melden, müsst aber nicht.

Das ist das Ende der Geschichte. Insofern sehe ich das Problem nicht wirklich, auch nicht, warum der Anwalt das nicht in 3 Minuten erklären kann. Die alles entscheidende Frage ist: wollt Ihr nett sein?

Wenn ja, kurze Erklärung an den Unfallgegner, ihr würdet das Eurer Versicherung mitteilen und die Hoffnung ausdrücken, dass sie das übernehmen werden. Wenn nicht, tja, so ist das Leben.

Wenn nein, nix melden, dann bleibt er auf den Kosten sitzen. Schmerzensgeld ist eine ganz andere Geschichte. Da müsst ihr Verschulden nachweisen. Was hatte denn das Kind nochmal? Viel gibt es sowieso nicht, wäre mir den Stress nicht wert. Sollte Euch der Anwalt aber gesagt haben, da gibt es Tabellen für.

 
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