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Geschrieben von oma am 01.06.2016, 17:47 Uhr

Gefährdungshaftung...

Also, die TE schrieb, das Fahrzeug habe falsch herum geparkt, die FAHRERtür habe weit offen gestanden. Das geht m.M.n. nur dann, wenn der Fahrer auf der Gegenseite geparkt hat, was doch sicher sowieso schon nicht erlaubt ist. Aber das nur nebenbei...

Wichtiger scheint mir, dass noch niemand die sogen. Gefährungshaftung angesprochen hat.

http://www.t-online.de/ratgeber/auto/kfz-versicherung/id_51162542/gefaehrdungshaftung-was-genau-ist-das-.html

Danach haftet z.B. der KFZ-Halter auch ohne aktives Verschulden, wenn ein "schwächerer" Verkehrsteilnehmer durch sein Fahrzeug einen Schaden erleidet.

Ich hatte in meiner aktiven Zeit in einer Versicherungsagentur den sehr dramatischen Fall, dass unser Versicherungsnehmer die Alleinschuld am Tod eines 11- oder 12-jährigen Kindes zugesprochen bekam, obwohl er - belegt durch vielfache Zeugenaussagen und ein entsprechendes Gutachten - noch unter den vorgeschriebenen 30 km/h geblieben war UND das Kind die Straße überquerte, obwohl die Fußgängerampel ROT zeigte. Bis zu diesem Fall war mir die Bedeutung der Gefährdungshaftung auch nicht ganz klar.

Außerdem habe ich den Fall erlebt, dass ein Radfahrer einem an einer roten Ampel wartenden PKW in den Kofferraum fuhr. Schuld hatte vor Gericht dann -
genau: Der Autofahrer!

 
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