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Geschrieben von lotte_1753 am 02.06.2016, 13:37 Uhr

Ein allerletztes Mal...

Du kannst gerne Quatsch erzählen und davon überzeugt sein es sei richtig. Das ist nicht das Problem, es ist jedem unbenommen. Mache ich auch nicht anders. Was ich unschön finde, ist die Kombination aus (a) Herumwerfen mit Fachbegriffen um zu suggerieren, Du wüsstest von was Du sprichst und (b) extrem gefestigen Meinungen.

Und da erlaube ich mir gegenzusprechen weil ich das irreführend finde.

p.s. der Sachverhalt des § 303 StGB ist natürlich nur dann erfüllt, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Teil gegeben sind. Ansonsten wäre ja jede fahrlässige Tötung auch ein Totschlag.

 
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