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Geschrieben von Ralph am 01.06.2016, 22:36 Uhr

Ach Lotte... *such*

Wo habe ich eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Sachbeschädigung erwähnt? Nirgends! Warum auch? Im StGB gibt es keine Strafandrohung.
Daß aber das Auto beschädigt wurde, wirst Du doch wohl nicht abstreiten, oder? Der objektive Tatbestand ist damit erfüllt. Und nur weil Deliktsunfähigkeit vorliegt heißt das ja nicht, daß das Verhalten des Kindes samt Resultat keinen Handlungsunwert besitzt. Wäre dem so, könnten sich die Assekuranzen ja grundsätzlich bequem zurücklehnen, denn wo kein Unrecht, da keine Schadensersatzpflicht, auch nicht durch die Eltern. Das wäre eine sehr skurile Schlußfolgerung.

Alles weitere... ach, lies doch einfach meine Postings noch einmal durch...

Ich lasse mich gerne überzeugen, aber bitte auf sachlicher und fachlicher Basis.

Du befindest Dich auf einer persönlichen Ebene, auf die Dir zu folgen ich nicht bereit bin. Also spare Dir für die Zukunft diese billigen Spielchen.

Ralph

 
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