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Geschrieben von aus 4 mach 3 am 30.06.2016, 12:27 Uhr

ganz vergessen...

Letztes Jahr ist an unserer Schule ein Kind mit einem Board gefallen, direkt in eine dicke Schnurr, die Kinder ohne Erlaunbis, an das Board gebunden hatten und es damit zogen. Die Kinder haben aber nicht sofort aufgehört zu ziehen als das Kind fiel, weil das Reaktionsvermögen halt nicht das schnellste ist......

Da hat die Aufsicht auch nicht reagiert. Das Kind blieb bis zum Hordende, hatte Schmerzen etc.....

Als die Mutter am nächsten Tag mit dem Attest vom Arzt (das Kind hatte furchtbare Würgemale am Hals, konnte kaum Schlucken hatte eine Luftröhrenprellung (oder so was in der Art) etc.) in die Schule kam, hat die Hordaufsicht die Situation abgetan: "Naja sowas kann halt mal passieren es sind ja Kinder, die machen halt Quatsch, den sie nicht überblicken können....!"

Da ist der Mutter die Hutschnur geplatzt und sie ging direkt zum Direktor. Raus kam: Die Aufsicht hätte das Seilanbinden sofort unterbinden MÜSSEN (die Kinder hatten bestätigt, dass sie das die ganze Stunde zurvor shcon gespielt hatten), sie hätte sofort reagieren müssen als es dem Kind nicht gut ging.

Sie bekam eine Abmahnung und die Boards werden seit dem nur noch verteilt wenn es keine Springseile und Co zum spielen gibt, also nicht mehr gleichzeitig.

Nach der Reaktion des Lehrers würde ich ganz schnell zum Rektor gehen oder mach es schriftlich, wenn es Dich emotional gerade überfordert. Der Lehrer muss die Konsequenzen tragen. M.e.a. hat er schiss, weil er weiß, dass er hier nicht richtig gehandelt hat und will Dich so "beruhigen" bzw die Situation klein halten.

Schau mal hier, darin finde ich die Definition "Aufsichtspflicht" zieml gut aufgegliedert. Leider gibt es kein solches Fallbeispiel wie bei Euch, aber das "alleine lassen" der Schüler wird zieml deutlich beschrieben: vortrag_jacob_2011_aufsichtspflicht-2

Darin zu finden:

Wesen der Aufsicht
– Die anvertrauten Schüler vor Schaden bewahren
– Dritte vor Schaden durch seine Schüler schützen
Aufsichtspflicht gehört zu den wichtigsten
Dienstpflichten einer Lehrkraft!


Ich kann Deine Situation sehr gut Nachvollziehen: Warum kann es nicht einfach mal rund laufen, warum muss man immer und immer wieder dahinter bleiben, das man "nicht über den Tisch gezogen wird"/ nicht drauf zahlt oder sonst irgendeinen "Schaden" hat. Warum kann nicht mal jeder Handgriff sitzten und alles mal gut laufen..........
Wir können es nicht ändern, es muss weiter gehen. Und wenn Du manches schleifen lässt ist die "Rechnung" hinterher nur höher. Halte durch und schau ob Du nicht vielleicht nette Nachbarn hast, die mal 1- 2 Stunden im Garten zur Hand gehen können.

Und versuche daran zu glauben, dass es irgendwie schon gut wird. Deine Tochter wird schnell mit Krücken selbstständig sein können, ggf kann sie auch auf dem Popo sitzten und Unkraut jäten/ Nacktaschnecken sammeln o.ä.
Lass mal deinen ganzen Frust beim Direktor ab bezügl der Situation und mach ruhig deutlich, dass dies FOLGEN für die ganze Familie hat.
So eine Unachtsamkeit ist unmöglich dass Spiel hätte so in der Form nicht "gespielt" werden DÜRFEN!

Das mit der Pflegestufe finde ich auch eine gute Idee. Auch wenn es auch erst mal wieder Ämterstress bedeutet, im nachhinein wirds einfacher.

ToiToiToi

 
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