von Pebbie am 30.04.2011, 8:08 Uhr |
Das sagt gar nichts aus
Hallo !
Ich habe seit Jahren einen bzw.2 "40/20"- Hunde hier in NRW.
Als Sachkundenachweis genügt, das Du den Hund 5 Jahre ( glaube ich ) ohne Vorkommnisse gehalten hast. Es reicht, in dem Fall den Impfpass einzureichen.
Man muss bei der Anmeldung des Hundes die Rasse angeben und wird dann um die dementsprechende Auskunft gebeten.
Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, wie der Hund auf dem eigenen Grundstück gehalten wird. Es muss nur gewährleistet sein, das niemand gefährdet wird.
Ein Labbi ist normalerweise nicht in der Lage, sehr hoch zu springen. Viel wichtiger finde ich, das der optische Reiz für den Hund entfällt. Deswegen wird ein Sichtschutz nicht verkehrt sein.
Andererseits ist der Hund wohl etwas "verstört", aber diese Baustelle müssen die Hundebesitzer bearbeiten.
Ich würde mich erkundigen was Ihr aufstellen dürft, das Ganze ankündigen und gut ist´s.
LG Ute
- an die sichtschutzzaun besitzer, frage - Itzy 28.04.11, 9:02
- unsere Nachbarn haben uns nicht informiert - Keksraupe 28.04.11, 9:05
- Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage - deischuhzu 28.04.11, 9:25
- Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage - engelchen500 28.04.11, 9:28
- das nachbarschaftsrecht deines bundeslandes i.V.m. dem bebauungsplan - malwinchen 28.04.11, 9:43
- Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage - engelchen500 28.04.11, 9:28
- Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage - Philia 28.04.11, 9:27
- Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage - yellow_sky 28.04.11, 9:30
- Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage - Philia 28.04.11, 9:48
- Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage - yellow_sky 28.04.11, 9:30
- wenn mein Hund aggessiv auf kleine Kinder nebenan reagieren würde,... - Feuerpferdchen 28.04.11, 9:33
- gute hinweise von euch - Itzy 28.04.11, 9:54
- Re: gute hinweise von euch - Jana2 28.04.11, 10:04
- dann setze dich bitte mit deinem ordnungsamt in verbindung und - malwinchen 28.04.11, 10:08
- jetzt wird es spannend- ordnungsamt, hab da was gefunden - Itzy 28.04.11, 10:53
- bleibe unbedingt dran... - malwinchen 28.04.11, 11:03
- Das sagt gar nichts aus - Pebbie 30.04.11, 8:08
- Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage - Christine70 28.04.11, 11:38
- meine richter freundin sagt kein problem - Itzy 28.04.11, 12:36
- Re: meine richter freundin sagt kein problem - Christine70 28.04.11, 12:41
- meine richter freundin sagt kein problem - Itzy 28.04.11, 12:36
- Sichtschutzzaun - Rechtslage lt. bayr. Landratsamt - fiammetta 28.04.11, 14:29
- Es hängt davon ab, in welchem Bundesland Du lebst und ob das Grundstück real geteilt ist - LOST 28.04.11, 21:09
Zecken.... frage....
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