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Geschrieben von malwinchen am 28.04.2011, 10:08 Uhr

dann setze dich bitte mit deinem ordnungsamt in verbindung und

erkläuerte dort einmal dein anliegen. schildere mal größe und verhalten des hundes und dann können dir die mitarbeiter des ordnungsamtes ehr wohl etwas zu dem "nötigwerden" des zaunes sagen. "der tut nichts" zählt da nicht. In unserer nachbarschaft wurden die besitzer eines solchen tieres angeschrieben und dann abgemahnt... *zack* stand dort ein wunderbarer 1,80 m hoher zaun. wer einen großen hund hat IST verpflichtet, die kosten für eine entsprechende einfriedung zu latzen - eigentum verpflichtet!

weißt du, wir haben auch hunde, aber das erste, was wir auf dem baugrundstück gemacht haben, war das anlegen einer geeigneten einfriedung, damit unsere kläffer nicht zu nachbars hinüber können, obwohl die ja nun den alltäglichen umgang mit kindern gewöhnt sind. aber nicht jede mag hunde und nicht jeden mögen die hunde... und letzteres wollen wir garnicht strapazieren und ausreizen.

 
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