Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von deischuhzu am 28.04.2011, 9:25 Uhr

an die sichtschutzzaun besitzer, frage

Ich würde mich erst einmal erkundigen, ob überhaupt ein Sichtschutz an die Grenze gesetzt werden kann. Die zulässige Höhe usw. findet ihr im Nachbarschaftsrecht oder im Bebauungsplan. Hier bei uns ist z.B. nur Bepflanzung zulässig und die Höhe darf nicht mehr als 1,50 betragen. Deswegen erst informieren und falls nicht zulässig, den Nachbarn um Erlaubnis bitten.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.