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Geschrieben von Itzy am 28.04.2011, 10:53 Uhr

jetzt wird es spannend- ordnungsamt, hab da was gefunden

Große Hunde (auch 40/20-Hunde, § 11 LHundG)
Eine andere Bezeichnung für die Kategorie der großen Hunde ist auch der Begriff "40/20 - Hunde". Dabei handelt es sich um Tiere, die im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und / oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Es gilt Anzeigepflicht und Nachweis der Sachkunde (z.B. durch Sachkundeprüfung bei Tierärzten). Anleinpflicht gem. § 2 LHundG

ich so als hundelaie würde sagen die 40 cm hat der ( ist ein schwarzer labrador, 3 jahre alt, aber erst 1/2 jahr dort).
nur um das nochmal klar zusagen, ich will denen nichts. ich möchte nur 100% sicherheit und ruhe. zur zaunhöhe stand da nichts, aber nächste woche fahre ich mal hin und frage genauer nach.

 
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