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Geschrieben von fiammetta am 28.04.2011, 14:29 Uhr

Sichtschutzzaun - Rechtslage lt. bayr. Landratsamt

Hi,

solche Sachen fallen ja unter das Landesrecht und werden somit unterschiedlich gehandhabt.

Meine Schwägin nebenan hatte einen über zwei Meter hohen Sichtschutzzaun auf die komplette Gartenlänge zu uns hinüber aufgestellt, damit sie das Elend ihrer pflegebedürftigen Eltern nicht mehr mitansehen mußte...
Ich war ihr ja dankbar dafür, denn sonst hätte ich denselben Plan gehabt.

Lt. Landratsamt darf in Bayern
a, das Teil nicht höher als insgesamt zwei Meter sein
b, es darf nur dann errichtet werden, wenn es bereits in der Nachbarschaft ähnliches gibt
c, es darf keineswegs über die gesamte Gartenlänge gehen, sondern bestenfalls Terrassen voneinander abgrenzen
d, der Nachbar hat genüßliche fünf Jahre Zeit, um es wieder abmontieren zu lassen.

LG

Fiammetta

 
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