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von Pebbie  am 30.04.2011, 8:08 Uhr

Das sagt gar nichts aus

Hallo !

Ich habe seit Jahren einen bzw.2 "40/20"- Hunde hier in NRW.
Als Sachkundenachweis genügt, das Du den Hund 5 Jahre ( glaube ich ) ohne Vorkommnisse gehalten hast. Es reicht, in dem Fall den Impfpass einzureichen.
Man muss bei der Anmeldung des Hundes die Rasse angeben und wird dann um die dementsprechende Auskunft gebeten.

Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, wie der Hund auf dem eigenen Grundstück gehalten wird. Es muss nur gewährleistet sein, das niemand gefährdet wird.
Ein Labbi ist normalerweise nicht in der Lage, sehr hoch zu springen. Viel wichtiger finde ich, das der optische Reiz für den Hund entfällt. Deswegen wird ein Sichtschutz nicht verkehrt sein.
Andererseits ist der Hund wohl etwas "verstört", aber diese Baustelle müssen die Hundebesitzer bearbeiten.

Ich würde mich erkundigen was Ihr aufstellen dürft, das Ganze ankündigen und gut ist´s.

LG Ute

 
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