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Geschrieben von malwinchen am 28.04.2011, 9:43 Uhr

das nachbarschaftsrecht deines bundeslandes i.V.m. dem bebauungsplan

gibt dir auskunft über art und beschaffenheit des zu errichtenden zaunes. wenn ihr keinen hund habt, der durch seine größe die errichtung eines zaunes bedingt, welcher nicht von ihm überwunden werden kann, dann ist es in der pflicht des nachbarn, eine solche zaunerhöhung der größe des hundes entsprechend, vorzunehmen. diesen rat deiner "hundekennenden" freundin halte ich allerdings für blödsinn, denn hunde sind nicht visuell in ihrer wahrnehmung ausgerichtet... soll heißen, der köter kläfft auch mizt sichtschutzzaun noch, auch wenn er die kinder dann nicht mehr sieht - er hört und riecht sie aber.

 
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