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Geschrieben von Christine70 am 28.04.2011, 11:38 Uhr

an die sichtschutzzaun besitzer, frage

bei uns dürfen zäume jeglicher art, also auch sichtschutzzäune bis zu einer höhe von 1,79 m ohne baugenehmigung aufgestellt werden. alles was höher ist, bedarf einer genehmigung, das heißt, man benötigt die unterschrift der angrenzenden nachbarn.
wenn der zaun niedriger ist, müssen sie nicht gefragt werden.

das kann aber von gemeinde zu gemeinde variieren. also vorher beim ordungsamt erkundigen, wie hoch der zaun sein darf.

 
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