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Geschrieben von Itzy am 28.04.2011, 9:02 Uhr

an die sichtschutzzaun besitzer, frage

habt ihr eure nachbarn vorher informiert das ihr den hinstellt?
wir wollen so einen aufstellen weil der hund der nachbarn leider etwas aggressiv auf unsere ( kleinen) kinder reagiert und uns eine sehr hundeerfahrene freundin dazu geraten hat. ( sie kann nicht ausschließen das der hund mal drüber gehen würde- über den maschendraht der jetzt ist)
es gibt noch 1-2 andere punkte. wir haben mit denen sonst nichts am hut, mal ein guten tag aber mehr nicht.
ich kriege hier aus der familie völlig unterschiedliche meinungen- auch weil es ca. 15 m. sind. wir wohnen da erst 1 jahr.
lg christine

 
19 Antworten:

unsere Nachbarn haben uns nicht informiert

Antwort von Keksraupe am 28.04.2011, 9:05 Uhr

allerdings haben wir sie auch nicht informiert, dass wir die ewig große, lange dreckmachende hecke entfernen werden, die bis dato sichtschutz war, die aber 10qm Garten geraubt hat. Nach 3 tagen stand dann dort dieser Sichtschutzzaun, wir fanden es eher gut, so mussten wir keinen kaufen ;-)

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Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage

Antwort von deischuhzu am 28.04.2011, 9:25 Uhr

Ich würde mich erst einmal erkundigen, ob überhaupt ein Sichtschutz an die Grenze gesetzt werden kann. Die zulässige Höhe usw. findet ihr im Nachbarschaftsrecht oder im Bebauungsplan. Hier bei uns ist z.B. nur Bepflanzung zulässig und die Höhe darf nicht mehr als 1,50 betragen. Deswegen erst informieren und falls nicht zulässig, den Nachbarn um Erlaubnis bitten.

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Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage

Antwort von Philia am 28.04.2011, 9:27 Uhr

Unsere Nachbarn mit solchen Hunden haben zum Glück selbst dann diesen Zaun aufgebaut, allerdings, als ihr Rottweiler mal wütend auf unseren Miniköter gegen diesen Sichtschutzzaun bretterte, war der Kopp dann aber auch schon durch, da war ich froh, daß da noch ein oller Maschendrahtzaun stand, der vorher schon da war:-)).
Die Zaundebatte hier letztens fand ich ja äußerst amusant, ich find es schade, wenn man sich einigeln muß, je nach Nachbarschaft aber zu verstehen. Als ich die Tage mit dem Kurzen im Planschbecken war, hingen Nachbarskinder am Zaun, 2 Std. am Stück, 5 der 8 Kindern standen bzw. saßen dort, haben sich sogar schon Stühlchen dahin gestellt, damit sie es bequem haben. Gleichzeitig durfte ich mich als "Hexe" betiteln lassen, und ein Kind hatte Spaß daran so 20-30 mal am Stück zu gröhlen "Nina ist ein dummes Schwein", mein Sohnemann wurde dauerhaft als "Pipimann" betitelt und provoziert er soll sie doch nass machen "Mach uns doch nass, Du traust Dich eh nicht" "Du triffst uns gar nicht" "Du bist doch viel zu blöd". DAS macht ganz ehrlich keinen Spaß mehr, bei soviel penetranz. Wobei ich das zu 90% ignoriert hab, was nicht leicht ist, wenn die nur 4m neben einem stehen und schreien. ALlerdings als mein Filius dann wirklich nass gespritzt hat, hatte ich da wenig bedauern mit:-))).
Noch zu Deiner Frage, in anbetracht dessen, daß es deren Hund ist, vielleicht sind sie ja auch an einem Zaun interessiert, und ihr könnt zusammen legen, einfach mal fragen. Und je nach Hund, den Maschendrahtzaun würde ich trotzdem stehen lassen:-))
LG
Nina

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Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage

Antwort von engelchen500 am 28.04.2011, 9:28 Uhr

Hi,
sieht zuerst nach, was bei euch erlaubt ist. Sicher musst du dich auch erkundigen, ob die Länge erlaubt ist. Bei uns sind nur neun Meter erlaubt. Unsere Nachbarn haben uns kurz bescheid gesagt, als sie ihren setzten. Ist sicher nett, aber um Erlaubnis muss man nicht fragen, solange alles im Rahmen liegt.

Katja

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Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage

Antwort von yellow_sky am 28.04.2011, 9:30 Uhr

hä?

du warst mit deinem sohn in eurem garten im planschbecken, und andere kinder sind 2 stunden an eurem zaun gestanden und waren frech zu dir und deinen sohn?

OMG was sind das für kinder?

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wenn mein Hund aggessiv auf kleine Kinder nebenan reagieren würde,...

Antwort von Feuerpferdchen am 28.04.2011, 9:33 Uhr

... würde ich auf jeden Fall das Gespräch mit den Nachbarn suchen.
Wäre ich der Hundebesitzer, Ich würde meinen Hund rufen, ggf. holen, wenn er nicht hört und so bekäme ich Kontakt zum Nachbarn und würde mich entschuldigen. Das geht ja gar nicht, dass der Hund aggressiv reagiert.
Da das aber bei Euch anscheinend nicht so ist, dass der Hundebesitzer so handelt, würde ich ihm freundlich mitteilen, dass Du einen Zaun aufbaust, weil die Gefahr besteht, dass der Hund über den Maschendraht geht. Meiner Meinung nach ist das ein großes Entgegenkommen, eigentlich müsste der Hundebesitzer dafür sorgen, dass der Hund ausbruchssicher im Garten bleibt.

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das nachbarschaftsrecht deines bundeslandes i.V.m. dem bebauungsplan

Antwort von malwinchen am 28.04.2011, 9:43 Uhr

gibt dir auskunft über art und beschaffenheit des zu errichtenden zaunes. wenn ihr keinen hund habt, der durch seine größe die errichtung eines zaunes bedingt, welcher nicht von ihm überwunden werden kann, dann ist es in der pflicht des nachbarn, eine solche zaunerhöhung der größe des hundes entsprechend, vorzunehmen. diesen rat deiner "hundekennenden" freundin halte ich allerdings für blödsinn, denn hunde sind nicht visuell in ihrer wahrnehmung ausgerichtet... soll heißen, der köter kläfft auch mizt sichtschutzzaun noch, auch wenn er die kinder dann nicht mehr sieht - er hört und riecht sie aber.

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Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage

Antwort von Philia am 28.04.2011, 9:48 Uhr

Naja, der Vater sagt schon was, wenn es soweit kommt normalerweise, allerdings an dem Tag war der keine Ahnung, vielleicht nicht da, vielleicht drinne mit dem Baby, ich weiß es nicht. Und ich wollte jetzt auch nicht den Vater herrrufen und petzen, das würde ich nur im Notfall machen, wenn Steine geschmissen werden würden oder so, aber das machen die nicht, die reden nur (viel zu viel):-)). Die Kids nebenan sind halt äußerst "neugierig" und "anhänglich", etwas mehr als so "normal":-)) Sprich, sobald ich nur den Garten betrete und die draußen sind werd ich sofort gerfufen "Nina, was machst Du da?" und wenn ein Kind anfängt machen die anderen schnell mit und es kommen Fragen über Fragen, und meist flüchte ich dann resigniert mit meinem Gartenstuhl...oder aber ich hab Glück und deren Vater kriegts mit und er sagt was. Bis zu einem gewissen Grad alles normal, hier herrscht ja kein Sprechverbot:-)) Die Kids unterhalten sich auch häufig am Zaun, alles kein Thema, die ein oder andere Fage beantworte ich auch noch, nur nach 10 Min,. Dauerbefragung ist meine Geduld aufgebraucht, wenn ich ja eigentlich mich sonnen möchte und ein Buch in der Hand hab:-). Meine sind aber auch keine Engel, von daher, allerdings versuche ich da schon aufzupassen, daß sie möglichst niemanden belästigen, aber ich hab ja auch nur 4 Kids, keine 8 auf die ich aufpassen muß und meine Größeren sind meist vorne auf der Straße, die Nachbarskinder dürfen alle den Garten nicht verlassen, also da kommt dann halt schon gleich die geballte Ladung:-)).
LG
Nina

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gute hinweise von euch

Antwort von Itzy am 28.04.2011, 9:54 Uhr

werde heute mal meine freundin fragen die macht bausachen bei gericht als richterin hier, die müßte das also wegen der höhe und länge wissen:-)
meine nachbarn werden kein intresse haben sich am zaun zubeteiligen, ihrer meinung nach " tut der nichts". will ich aber auch nicht ausprobieren.
im moment schebt uns sichtschutz oben so mit rankelementen vor, dann sieht es nicht ganz nach mauer aus.
der hund reagiert leider visuell sehr auf meine kinder, sprich ein kind läuft nach rechts, eins nach links, schon kommen scheinangriffe und gebelle weil SIE die situation nicht mehr einordnen kann. ( ist völlig unsicher, wenn andere hunde hier sind macht sie garnichts, traut sich nicht an den zaun) sind beide kinder z.b. auf der rutsche- und genauso wild und laut gibts weniger bis kein gebelle. deswegen die sichtbarriere.
lg christine

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Re: gute hinweise von euch

Antwort von Jana2 am 28.04.2011, 10:04 Uhr

Ach du Heimatland!

Der Hund ist aber nicht wirklich gut erzogen, hm?

Bei uns ist es eigentlich so, dass man (wenn man vor dem Grundstück steht) für den Zaun davor (logisch ;-)) und RECHTS davon zuständig ist.

Kommt sicher auch aufs Bundesland an, aber in Brandenburg und auch in Sachsen ist es z.B. so.

D.h. wenn es eure linken Nachbarn sind, sind sie für den Zaun zuständig.

An deiner Stelle würde ich auch die Freundin fragen, wenn man schon mal einen Insider hat...

"Der tut nichts" ist ja mega frech!

Ich verstehe nicht, dass normale Menschen nicht daran interessiert sind, mit den nachbarn gut auszukommen.

Und wenn mein Hund immer zu Höchstform aufläuft, wenn Nachbars Kinder im Garten sind, dann muss ich gefälligst etwas unternehmen!

LG Jana

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dann setze dich bitte mit deinem ordnungsamt in verbindung und

Antwort von malwinchen am 28.04.2011, 10:08 Uhr

erkläuerte dort einmal dein anliegen. schildere mal größe und verhalten des hundes und dann können dir die mitarbeiter des ordnungsamtes ehr wohl etwas zu dem "nötigwerden" des zaunes sagen. "der tut nichts" zählt da nicht. In unserer nachbarschaft wurden die besitzer eines solchen tieres angeschrieben und dann abgemahnt... *zack* stand dort ein wunderbarer 1,80 m hoher zaun. wer einen großen hund hat IST verpflichtet, die kosten für eine entsprechende einfriedung zu latzen - eigentum verpflichtet!

weißt du, wir haben auch hunde, aber das erste, was wir auf dem baugrundstück gemacht haben, war das anlegen einer geeigneten einfriedung, damit unsere kläffer nicht zu nachbars hinüber können, obwohl die ja nun den alltäglichen umgang mit kindern gewöhnt sind. aber nicht jede mag hunde und nicht jeden mögen die hunde... und letzteres wollen wir garnicht strapazieren und ausreizen.

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jetzt wird es spannend- ordnungsamt, hab da was gefunden

Antwort von Itzy am 28.04.2011, 10:53 Uhr

Große Hunde (auch 40/20-Hunde, § 11 LHundG)
Eine andere Bezeichnung für die Kategorie der großen Hunde ist auch der Begriff "40/20 - Hunde". Dabei handelt es sich um Tiere, die im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und / oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Es gilt Anzeigepflicht und Nachweis der Sachkunde (z.B. durch Sachkundeprüfung bei Tierärzten). Anleinpflicht gem. § 2 LHundG

ich so als hundelaie würde sagen die 40 cm hat der ( ist ein schwarzer labrador, 3 jahre alt, aber erst 1/2 jahr dort).
nur um das nochmal klar zusagen, ich will denen nichts. ich möchte nur 100% sicherheit und ruhe. zur zaunhöhe stand da nichts, aber nächste woche fahre ich mal hin und frage genauer nach.

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bleibe unbedingt dran...

Antwort von malwinchen am 28.04.2011, 11:03 Uhr

ehrlich gesagt, habe ich selber überhaupt kein problem damit, einen sachkundenachweis erbringen zu müssen, wenn dadurch endlich die unfälle durch nicht tiergemäß gehaltene hunde eingedämmt würden...

in welchem bundesland lebst du?

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Re: an die sichtschutzzaun besitzer, frage

Antwort von Christine70 am 28.04.2011, 11:38 Uhr

bei uns dürfen zäume jeglicher art, also auch sichtschutzzäune bis zu einer höhe von 1,79 m ohne baugenehmigung aufgestellt werden. alles was höher ist, bedarf einer genehmigung, das heißt, man benötigt die unterschrift der angrenzenden nachbarn.
wenn der zaun niedriger ist, müssen sie nicht gefragt werden.

das kann aber von gemeinde zu gemeinde variieren. also vorher beim ordungsamt erkundigen, wie hoch der zaun sein darf.

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meine richter freundin sagt kein problem

Antwort von Itzy am 28.04.2011, 12:36 Uhr

für uns hier würden erst ab 2m höhe baugenehmigungen erbracht werden müssen und ab 15 m länge.:-)
wir wohnen in NRW
und montag ist die frau beim ordungsamt wieder da die wegen der hundehöhe und ggf. zaunhöhe bescheid weiß.
lg christine

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Re: meine richter freundin sagt kein problem

Antwort von Christine70 am 28.04.2011, 12:41 Uhr

normal musst du den zaun nichtmal zahlen, wenn du beweisen kannst, daß der hund aggresiv auf deine kinder reagiert. dann sind die hundehalter dran, den zaun aufzustellen.

aber gut, das kann natürlich dann der beginn einer "wunderbaren freundschaft" sein.

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Sichtschutzzaun - Rechtslage lt. bayr. Landratsamt

Antwort von fiammetta am 28.04.2011, 14:29 Uhr

Hi,

solche Sachen fallen ja unter das Landesrecht und werden somit unterschiedlich gehandhabt.

Meine Schwägin nebenan hatte einen über zwei Meter hohen Sichtschutzzaun auf die komplette Gartenlänge zu uns hinüber aufgestellt, damit sie das Elend ihrer pflegebedürftigen Eltern nicht mehr mitansehen mußte...
Ich war ihr ja dankbar dafür, denn sonst hätte ich denselben Plan gehabt.

Lt. Landratsamt darf in Bayern
a, das Teil nicht höher als insgesamt zwei Meter sein
b, es darf nur dann errichtet werden, wenn es bereits in der Nachbarschaft ähnliches gibt
c, es darf keineswegs über die gesamte Gartenlänge gehen, sondern bestenfalls Terrassen voneinander abgrenzen
d, der Nachbar hat genüßliche fünf Jahre Zeit, um es wieder abmontieren zu lassen.

LG

Fiammetta

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Es hängt davon ab, in welchem Bundesland Du lebst und ob das Grundstück real geteilt ist

Antwort von LOST am 28.04.2011, 21:09 Uhr

Frag bei Deiner Gemeinde nach, wie hoch Dein Zaun sein darf.

Nur wenn Dein Grundstück "real" geteilt ist, kannst Du überhaupt einen Zaun ziehen.

Ich kenne einen Fall, da mußte der Sichtschutzaun wieder abgebaut werden. (ca. 10m lang)

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Das sagt gar nichts aus

Antwort von Pebbie am 30.04.2011, 8:08 Uhr

Hallo !

Ich habe seit Jahren einen bzw.2 "40/20"- Hunde hier in NRW.
Als Sachkundenachweis genügt, das Du den Hund 5 Jahre ( glaube ich ) ohne Vorkommnisse gehalten hast. Es reicht, in dem Fall den Impfpass einzureichen.
Man muss bei der Anmeldung des Hundes die Rasse angeben und wird dann um die dementsprechende Auskunft gebeten.

Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, wie der Hund auf dem eigenen Grundstück gehalten wird. Es muss nur gewährleistet sein, das niemand gefährdet wird.
Ein Labbi ist normalerweise nicht in der Lage, sehr hoch zu springen. Viel wichtiger finde ich, das der optische Reiz für den Hund entfällt. Deswegen wird ein Sichtschutz nicht verkehrt sein.
Andererseits ist der Hund wohl etwas "verstört", aber diese Baustelle müssen die Hundebesitzer bearbeiten.

Ich würde mich erkundigen was Ihr aufstellen dürft, das Ganze ankündigen und gut ist´s.

LG Ute

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