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Geschrieben von Henriette am 21.09.2011, 16:55 Uhr

Nachteilsausgleich

Hallo,

ich kann dir berichten, wie wir in Nds, am Gymnasium verfahren: liegt eine attestierte LRS vor, können wir den Nachteilsausgleich in allen Fächern gewähren, in denen die Rechtschreibung für die Note relevant ist, also Deutsch und alle Fremdsprachen. Dies gilt, solange der Schüler/die Schülerin sich in Therapie befindet und maximal bis einschließlich Klasse 9, in der Oberstufe kann ein Nachteilsausgleich nicht mehr gewährt werden.

Henriette

 
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