Geschrieben von Henriette am 21.09.2011, 16:55 Uhr |
Nachteilsausgleich
Hallo,
ich kann dir berichten, wie wir in Nds, am Gymnasium verfahren: liegt eine attestierte LRS vor, können wir den Nachteilsausgleich in allen Fächern gewähren, in denen die Rechtschreibung für die Note relevant ist, also Deutsch und alle Fremdsprachen. Dies gilt, solange der Schüler/die Schülerin sich in Therapie befindet und maximal bis einschließlich Klasse 9, in der Oberstufe kann ein Nachteilsausgleich nicht mehr gewährt werden.
Henriette
- Nachteilsausgleich - Haselmaus00 21.09.11, 14:35
- Re: Nachteilsausgleich - Henriette 21.09.11, 16:55
- Re: Nachteilsausgleich - Micimaus 21.09.11, 18:32
- Re: Nachteilsausgleich - Haselmaus00 21.09.11, 20:27
- Re: Nachteilsausgleich - Henriette 21.09.11, 20:37
- Re: Nachteilsausgleich - Micimaus 21.09.11, 22:43
- Nds. Nachteilsausgleich/Therapie - AndreaL 22.09.11, 7:47
- Hessen... - lemat 22.09.11, 12:56
- Re: Hessen... - juniorundich67 28.09.11, 8:08
- Hessen... - lemat 22.09.11, 12:56
- Nds. Nachteilsausgleich/Therapie - AndreaL 22.09.11, 7:47
- Re: Nachteilsausgleich - Micimaus 21.09.11, 22:43
- Re: Nachteilsausgleich - Henriette 21.09.11, 20:37
- Re: Nachteilsausgleich - Haselmaus00 21.09.11, 20:27
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