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Geschrieben von Haselmaus00 am 21.09.2011, 14:35 Uhr

Nachteilsausgleich

Hallo,
ich weiß jetzt nicht wo genau ich meine Frage einstellen soll.....aber villeicht kann mir ja jemand helfen.

Also, grade kam das Attest über einen Nachteilsausgleich wegen einer Rechtschreibschwäche.( keine LRS) von der Kinderpsychologin.

"Text oben : Kinderpsychologisches Attest zur Bescheinigung einer Rechtschreibschwäche und Aktivitäts und Aufmerksamkeitsstörung für die Schule"

dann kommen die Werte

als Schlusssatz steht aus ärztlicher Sicht ist es zu empfehlen das dem Kind einen Nachteilsausgleich zu gewähren ist.

Hat jemand Ahnung wie das weitergeht ?? Denke der Brief geht auch an die Schulpsychologin weiter, oder ??

Macht die dann die ganzen Test`s nochmal durch und giltet das dann nur in dem Fach Deutsch??

Leider konnte noch nicht mit der Psychologin reden.....

Danke schonma für eure Antworten.

Haselmaus

 
8 Antworten:

Re: Nachteilsausgleich

Antwort von Henriette am 21.09.2011, 16:55 Uhr

Hallo,

ich kann dir berichten, wie wir in Nds, am Gymnasium verfahren: liegt eine attestierte LRS vor, können wir den Nachteilsausgleich in allen Fächern gewähren, in denen die Rechtschreibung für die Note relevant ist, also Deutsch und alle Fremdsprachen. Dies gilt, solange der Schüler/die Schülerin sich in Therapie befindet und maximal bis einschließlich Klasse 9, in der Oberstufe kann ein Nachteilsausgleich nicht mehr gewährt werden.

Henriette

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von Micimaus am 21.09.2011, 18:32 Uhr

also wichtig ist das dieser Attest an die schule geht. dort wird dann ver nachteilsausgleich beantragt u geht durch die schulkonferenz (zum genehmigen).
der nachteilsausgleich bedeutet das die Rechtschreibung nicht so gewertet wird wie bei den anderen Mitschülern. bei Diktaten werden z.b. lückentexte gegeben, die Rechtschreibung wird in den Nebenfächern (bio usw.) gar nicht gewertet.
das ist vor allem für das kind vorteilhaft, weil es ja eine teilleistungsschwäche ist u das nicht nicht dumm ist. es kann trotzdem gute Noten bekommen u wird nicht die mangelnde Rechtschreibung benachteiligt.

wichtig ist vor allem immer dran zu bleiben. sprich auch mit den Lehrern darüber...die wollen/sollen/müssen mit einbezogen werden.

bei meiner Tochter ist der nachteilsausgleich seit 1 Jahr durch u wir sind überglücklich. sie ist 4. klasse.

mfg mici

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von Haselmaus00 am 21.09.2011, 20:27 Uhr

Hy,

vielen Dank für eure Antworten,die haben mir schon sehr weiter geholfen. Morgen gebe ich das Attest meinem Sohn in die Schule mit, und bitte um ein Telefonat mit der Lehrerin.

Heist das, wenn ich das Attest habe, noch lange nicht heißt das es die Schule akzeptiert?? muss das alles noch geprüft werden wenn ich das richtig verstanden habe....??

Liebe Grüße,
Haselmaus

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von Henriette am 21.09.2011, 20:37 Uhr

Hallo,

das Attest ist ein Teil des Verfahrens; wie beschrieben, muss ein Kind in Nds. in Therapie sein, damit ein NA angewendet werden kann. In der Regel passiert das aber ja, wenn erst einmal eine LRS diagnostiziert ist. Was habt Ihr denn geplant?

Henriette

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Re: Nachteilsausgleich

Antwort von Micimaus am 21.09.2011, 22:43 Uhr

also unsere Tochter ist in keiner Therapie, aber hat eben einen "positiven Test auf rechtschreibschwäche. aber deswegen bekommt man noch lange keinen nachteilsaugleich in bawü. an einigen schulen muss man da richtig kämpfen. wir hatten Glück u die Lehrerin war selbst sehr einsichtig u ohne Probleme ist der nachteilsausgleich durchgegangen.
am besten besprichst du das mit dem Lehrer, Direktor, vertrauenslehrer. die helfen dir weiter.

alles gute
mfg mici

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Nds. Nachteilsausgleich/Therapie

Antwort von AndreaL am 22.09.2011, 7:47 Uhr

Hallo,

ich kann auch von Nds. berichten. Die Sache ist wirklich verzwickt. Damit ein Nachteilsausgleich bei einer attestierten LRS zum Tragen kommen kann, muss eigentlich Folgendes passiert sein bzw. vorliegen:

- Die LRS muss von offizieller Seite attestiert werden. Irgendwo bei irgendeinem Ergotherapeuten einen Test zu machen... das geht nicht und ist nicht anerkannt.

- Wenn eine LRS vorliegt, dann muss eine (ich haben den genauen Wortlaut vergessen) eine Art von 'seelischer Behinderung' drohen. Das heißt, das Kind ist schon auffällig im Unterricht und im Sozialverhalten AUFGRUND der LRS. Denn DANN gibt es die kostenlose vom Staat bezahlte Therapie.

- I.d.R. erkennen die Schule auch nur diese Form der LRS an. In einem mir bekannten Fall hat eine Mädchen (jetzt 7. Klasse Gym) einen nachgewiesene LRS, aber ist nicht von seelischer Beeinträchtigung bedroht. Die Eltern finanzieren ein teures Institut selber und die Mutter hat in Gesprächen mit der Schule noch und nöcher versucht, einen Nachteilsausgleich für das Mädchen zu bekommen. Sie musste fast mit jedem Lehrer einzeln sprechen... Das Thema findet hier kaum statt in den Gymnasien.

Alles Gute für Euch!

Andrea

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Hessen...

Antwort von lemat am 22.09.2011, 12:56 Uhr

an unserer Schule ist es so, dass sie selber die Förderung übernehmen und die (getesteten) Kinder den NA so lange bekommen, wie sie an der Förderung teilnehmen.

Ist natürliche, da Schulintern, gut zu überwachen.

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Re: Hessen...

Antwort von juniorundich67 am 28.09.2011, 8:08 Uhr

Mein Sohn hat Rechenschwäche und das habe ich bei einer Kinderpsychologin testen lassen. Es wurde auch der Nachteilsausgleich empfohlen. Du mußt diesen mit Vorlage der Testergebnisse bei der Klassenlehrerin beantragen. Dieser Antrag wird dann vor der Lehrerkonferenz berhandelt und bearbeitet. Bekommst dann einen Beschluß diesbezüglich vom Schulleiter mitgeteilt. Hast du besagten Atest,dann wird dieser Nachteilsausgleich gewährleistet. Du mußt dich aber kümmern. Das nimmt dir niemand ab,der Test geht ev. nur an die Schulpsychologin weiter,wenn die den Test auf Teilleistungsschwäche beantragt hat. Ansonsten liegt alles in deinen Händen. Nachteilsausgleich kann heißen: mehr Zeitfür Arbeiten, weniger Aufgaben bei gleicher Zeit oder sogar Aussetzung von Zensierung. Das hängt aber von der Stärke der Ausprägung der Schwäche. DU mußt natürlich immer in Verbindung mit dem besagten Lehrer bleiben. Bei uns ist es nämlich so,dass mein Sohn nur in grossen Arbeiten den Zeitdruck hat und dann schwächelt. Er selbst holt aber viel durch sehr gute Mitarbeit vieles wieder raus. Ist natürlich bei ihm eine schwach ausgeprägte Teilleistungsschwäche.
Aber noch mal,du bist in dieser Frage sehr gefordert. Du mußt dich kümmern und mit der Lehrerin sprechen und nach den Formalitäten des Beantragens fragen. Ich habe meinen Sohn auch noch an einem Zentrum zur Therapie für Rechenschwäche testen lassen und somit herausgefunden,wie sein Lernstand ist. Darin wird dann auch aufgezegt,wo bei ihm mit Therapie angesetzt werden muß. Dann kann mit einer Lerntherapie angesetzt werden oder mit anderen schuklischen Fördermaßnahmen. Aber bei meinem Sohn kann die schulische Förderung nicht ausreichend helfen. Suche dir also in deiner Nähe eine Schülerhilfe,die Lerntherapie anbietet und wende dich dahin. Du erfährst dort,wie es weitergehen kann . Nur Nachhilfe ist da keine Hilfe. Da hilft nur Lerntherapie,um dem Kind zu helfen auf grund seiner vorhandenen Ansätze Lernstrategien zu entwickeln. Ich bin gerade dabei nach einem Jahr selbständiger Lerntherapie die gesamte Prozedere noch einmal anzuleiern. Der Nachteilsausgleich wird auch nur auf bestimmte Zeit gewährt und muß immer wieder erneuert werden.
Ichh hoffe,ich konnte dir helfen.
Lg,Marina

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