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Geschrieben von juniorundich67 am 28.09.2011, 8:08 Uhr

Hessen...

Mein Sohn hat Rechenschwäche und das habe ich bei einer Kinderpsychologin testen lassen. Es wurde auch der Nachteilsausgleich empfohlen. Du mußt diesen mit Vorlage der Testergebnisse bei der Klassenlehrerin beantragen. Dieser Antrag wird dann vor der Lehrerkonferenz berhandelt und bearbeitet. Bekommst dann einen Beschluß diesbezüglich vom Schulleiter mitgeteilt. Hast du besagten Atest,dann wird dieser Nachteilsausgleich gewährleistet. Du mußt dich aber kümmern. Das nimmt dir niemand ab,der Test geht ev. nur an die Schulpsychologin weiter,wenn die den Test auf Teilleistungsschwäche beantragt hat. Ansonsten liegt alles in deinen Händen. Nachteilsausgleich kann heißen: mehr Zeitfür Arbeiten, weniger Aufgaben bei gleicher Zeit oder sogar Aussetzung von Zensierung. Das hängt aber von der Stärke der Ausprägung der Schwäche. DU mußt natürlich immer in Verbindung mit dem besagten Lehrer bleiben. Bei uns ist es nämlich so,dass mein Sohn nur in grossen Arbeiten den Zeitdruck hat und dann schwächelt. Er selbst holt aber viel durch sehr gute Mitarbeit vieles wieder raus. Ist natürlich bei ihm eine schwach ausgeprägte Teilleistungsschwäche.
Aber noch mal,du bist in dieser Frage sehr gefordert. Du mußt dich kümmern und mit der Lehrerin sprechen und nach den Formalitäten des Beantragens fragen. Ich habe meinen Sohn auch noch an einem Zentrum zur Therapie für Rechenschwäche testen lassen und somit herausgefunden,wie sein Lernstand ist. Darin wird dann auch aufgezegt,wo bei ihm mit Therapie angesetzt werden muß. Dann kann mit einer Lerntherapie angesetzt werden oder mit anderen schuklischen Fördermaßnahmen. Aber bei meinem Sohn kann die schulische Förderung nicht ausreichend helfen. Suche dir also in deiner Nähe eine Schülerhilfe,die Lerntherapie anbietet und wende dich dahin. Du erfährst dort,wie es weitergehen kann . Nur Nachhilfe ist da keine Hilfe. Da hilft nur Lerntherapie,um dem Kind zu helfen auf grund seiner vorhandenen Ansätze Lernstrategien zu entwickeln. Ich bin gerade dabei nach einem Jahr selbständiger Lerntherapie die gesamte Prozedere noch einmal anzuleiern. Der Nachteilsausgleich wird auch nur auf bestimmte Zeit gewährt und muß immer wieder erneuert werden.
Ichh hoffe,ich konnte dir helfen.
Lg,Marina

 
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