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Geschrieben von Trini am 27.10.2011, 7:46 Uhr

Ja, mit Bestehen

Es ist ja das hauptproblem, dass der Eine oder die Andere die 10. (G 9) oder 9, (G 8) Klasse nicht besteht, also nicht in die gymnasiale Oberstufe versetzt wird.

Und für DIE wird dann eben die Prüfungsmöglichkeit angeboten (bzw. in S.-H. schon wieder nicht mehr).

Trini

 
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