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Geschrieben von Huhn am 28.01.2011, 8:13 Uhr

bescheinigung rechtschreibschwäche

In Sachsen wird keine Unterscheidung zwischen LRS und Legasthenie gemacht, das ist hier das selbe.
Getestet wird in der 2. Klasse jedes Kind. Bei Verdacht werden weitere (Rechtschreibe/Intelligenz)Tests durchgeführt, aber nicht so intensiv auf andere Ursachen. Daher waren wir zusätzlich in einem SPZ.
Die Bescheinigung gilt ein Leben lang, d.h. auch auf der weiterführenden Schule und später in der Berufsausbildung. Der Nachteilsausgleich wird (sollte) überall anerkannt werden. Aber wie in den einzelnen Schulen damit umgegangen wird, ist halt unterschiedlich.

 
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