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von dhana  am 28.01.2011, 7:29 Uhr

bescheinigung rechtschreibschwäche

Hallo,

kommt wohl wieder aufs Bundesland an, da gibt es keine einheitliche Regelung.

In Bayern kann der Schulpsychologe testen - oder ein SPZ/Kinder- und Jugendpsychiater (dann muss der Test aber vom Schulpsychologen anerkannt werden)
Der Schulpsychologe legt dann zusammen mit dem Schulleiter fest was inwieweit berücksichtigt wird.

Dabei wird in Bayern unterschieden in Legasthenie (nicht "heilbar", gilt für die ganze Schulzeit (ausnahme Übertritt, da braucht man einen neuen Test) und Lese-Rechtschreib-Schwäche ("heilbar", muss regelmässig neu bewertet werden).
Bei Legasthenie MUSS der Nachteilsausgleich gewährt werden - bei LRS ist es eine kann Bestimmung.
Und was was ist wird nach einem Punktsystem festgelegt - da wird irgendwie das Verhältniss von Intelligenz zur Rechtschreibleistung bewertet.
Und man muss bestimmte Punktwerte erreichen um die LRS oder die Legasthenie anerkannt zu bekommen.

Bei uns hat übrigens der Lehrer nie auf eine Legasthenie getippt - die wurde nur im Rahmen einer anderen Problematik mitgetestet - und er ist vom Punktwert beim Lesen Legasthenie, beim Schreiben LRS... aber nachdem wir in der 4. Klasse eh nochmal testen müssen und er den Nachteilsausgleich an der Grundschule ohne Probeme bekommen hat, haben wir derzeit "nur" die LRS anerkannt - wird aber warscheinlich mit dem nächsten Test dann die Legasthenie werden - dann müssen auch weiterführende Schulen darauf Rücksicht nehmen.

LG Dhana

 
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